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Ausgabe 010

Verbraucherinsolvenz ohne DAK

Die DAK in Köln hat keinerlei Interesse daran, dass die VerbraucherInnen
wieder einen neuen wirtschaftlichen Anfang finden.



Liebe Freundinnen und Freunde des Verbraucherinsolvenzverfahrens!

Kennen wir das nicht alle? Man macht sich die größte Mühe, einen vernünftigen Schuldenbereinigungsplan aufzustellen, die Gläubiger angemessen am verwertbaren Vermögen und pfändbaren Einkommen zu beteiligen und sie in den meisten Fällen besser zu stellen, als sie nach einer tatsächlichen Durchführung des Verfahrens stünden.

Dennnoch lehnen die meisten Gläubiger ab, z.T. mit abstrusen Begründungen (kurze - bei weitem nicht abschließende Beispielliste: „Wir können Ihren Vorschlag nicht zustimmen, weil wir eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation des seit 15 Jahren arbeitslosen 58-jährigen Schuldners erwarten“ - sehr beliebt auch: „Wenn die Schuldnerin (Bezieherin von Sozialhilfe) 7 Jahre lang monatliche Raten in Höhe von 500,00 DM zahlt, sind wir evtl. bereit, über einen Verzicht auf einen Teil der Verzugszinsen unter Bewertung der dann aktuellen wirtschaftlichen Situation der Schuldnerin nachzudenken“. Ebenfalls immer wieder gern gelesen: „Unsere Forderung ist von der Erteilung der Restschuldbefreiung ausgenommen. Der Schuldner hat bei der Kreditaufnahme seine damals bereits bestehende Zahlungsunfähigkeit verschwiegen. Das ist Eingehungsbetrug. Unerheblich ist dabei, dass wir in unseren Werbeannoncen auch Sofortkredite bei Vorliegen einer eidesstattlichen Versicherung o.ä. anbieten. Sie wissen doch - die Werbung. Außerdem sind wir der Ansicht, dass hier das Schweizer Recht anzuwenden ist. Und glücklicherweise hat unser Gesetzgeber solche Regelungen unterlassen, die angesehene und seriöse Kreditinstitute wie uns in den Ruin treibt“.)

Diese Art der Ablehnung eines außergerichtlichen Einigungsversuches ist ärgerlich und unnötig.

Das es auch anders geht, zeigt uns eindrucksvoll die DAK. Humorvoll und mit kaum verhohlener Selbstironie (letzter Absatz) teilt uns die DAK ihre Ablehnung mit. Ach, vergessen ist die Arbeit der Erstellung des Schuldenbereinigungsplans, wie weggefegt die Ermattung, sich mit 65 Gläubigern herumzuschlagen, nach dem Lesen dieser erwärmenden Zeilen. Dankend nimmt der Berater auch die Geduld der Gläubigerin zur Kenntnis. Entgegenkommend wartet die Gläubigerin ein Jahr nach dem Erstanschreiben mit der Bitte um Forderungsaufstellung gem. § 305 Insolvenzordnung, gibt dem Berater Zeit, umfangreiche Unterlagen zu sichten, eigene Forderungen des Schuldners zu prüfen usw.. Nein, nein, dass sie ohnehin jedweden Vorschlag ablehnen wird, der auch nur irgendwo das Wort Insolvenzordnung enthält, teilt sie höflicherweise erst nach einem Jahr abschließend mit. Eine bemerkenswerte Höflichkeit ist dies, die sich wohltuend vom Verhalten der anderen Gläubiger abhebt. Ach, wie angenehm ist es, es mit kompetenten Verhandlungspartnern zu tun zu haben! Hier erhält das „NEIN“ eine neue Dimension, verliert seinen Schrecken, ja genaugenommen wird hier die Negation durch die humorvolle und erheiternde Darstellung zum Positivum.

So jetzt habe ich keine Zeit mehr. Ich muss mich jetzt darum kümmern, dass eine Klientin nicht obdachlos wird, weil der Treuhänder die Wohnung gekündigt hat, um an die Mietkaution zu kommen. Auch Euch noch viel Spaß mit der InsO.

Gruß

Marco Krieter, im März 2000





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